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www.heilbehelfe.at ist eine website der INVO GmbH

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Heilbehelfe

Unter Heilbehelfe und Hilfsmittel zählen sämtliche Mittel, die zur Linderung oder Heilung eines Gebrechens beitragen bzw. eine Körperfunktion ersetzen oder unterstützen.

 

Auf unserer website stellen wir Dir Informationen rund um die technisch hochwertigen und exklusiven Medizinprodukte Hörsysteme und Brillen zur Verfügung. Des Weiteren findest Du neben einem Netzwerk aus Vereinen, Institutionen und Fachbetrieben, auch einen Versicherungsvergleich. Wir haben unterschiedliche Angebote für Dich genauer unter die Lupe genommen.

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Messe 50 plus

wann: 28. Februar – 01. März 2026

wo: Brucknerstraße 39,

4910 Ried im Innkreis

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ÖSB Österreichische Schwerhörigenbund
FACHVORTRAG

wann: 28. Jänner 2026

wo: Sperrgasse 8-10, 1150 Wien

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EVENTNAME

EVENT INFO

28. Februar – 01. März 2026

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online
HÖRTEST

eine website der

MED-EL GmbH

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online
SEHTEST

eine website vom

Kuratorium Gutes Sehen e.V.

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VERSICHERUNGSVERGLEICH

HEILBEHELFE: HÖRSYSTEME UND BRILLEN

Der Alltag birgt zahlreiche Gefahren, durch welche Heilbehelfe verloren gehen oder anderweitig beschädigt werden können. Eine entsprechende Versicherung schützt Dich vor finanziellen Belastungen, die im Falle eines Totalschadens entstehen können.

 

Laut Branchen-Expert:innen ist gerade in der Anfangsphase, bis Heilbehelfe voll im Alltag integriert sind, umfassender Schutz enorm wichtig. Doch entscheidend ist, bei welcher Versicherung Du den größtmöglichen Schutz für Deine investierte Prämie erhältst. Leistung ist hierbei natürlich Trumpf: hier erfährst Du, bei welcher Versicherungsgesellschaft Du das beste Prämien- / Leistungsverhältnis bekommst.

 

Bei unserem Versicherungsvergleich haben wir Versicherungsprodukte mit einbezogen, die für alle Kund:innen frei am Markt erhältlich sind. Produkte, die exklusiv und nur bei bestimmten Fachbetrieben abgeschlossen werden können, haben wir nicht in den Vergleich aufgenommen.

teilnehmende Versicherungen:

DONAU Versicherung AG

ALLIANZ Versicherung AG

WERTGARANTIE SE

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    Berechnungsgrundlage für Prämie:
    € 1.800,00 Neuwert

    Tabelle Hörgeräte

    Zeitwert-Tabelle Hörgeräte

    Wertgarantie SE*

    Allianz Versichung AG

    Donau Versicherung AG

    Wert

    Jahr 1

    100 %

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 2

    85 %

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 3

    70 %

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 4

    55 %

    80 %

    100 %

    Wert

    Jahr 5

    40 %

    60 %

    100 %

    *keine fixe Zeitwert-Staffelung, marktüblich sind rund 15 % Wertverlust p.a.

    Tabelle Wertsicherungsklausel

    Neuwert Hörgerät: € 2.500,00 

    angenommen Wertsteigerung: 3 % p.a.

    Wertgarantie SE

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 1

    2.500,00

    2.500,00

    2.500,00

    Jahr 2

    2.500,00

    2.575,00

    2.500,00

    Jahr 3

    2.500,00

    2.652,25

    2.500,00

    Jahr 4

    2.500,00

    2.731,82

    2.500,00

    Jahr 5

    2.500,00

    2.813,77

    2.500,00

    Wertgarantie SE

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 1

    2.500,00

    2.500,00

    2.500,00

    Jahr 2

    2.500,00

    2.575,00

    2.500,00

    Jahr 3

    2.500,00

    2.652,25

    2.500,00

    Wertgarantie SE

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 4

    2.500,00

    2.731,82

    2.500,00

    Jahr 5

    2.500,00

    2.813,77

    2.500,00

    FAZIT ZUM VERGLEICHSSIEGER
    Allianz Versicherung AG

    Die Allianz Versicherung bietet eine sehr faire Zeitwert-Staffelung an. In den wichtigen ersten Jahren wird sogar von keinem Wertverlust ausgegangen und der volle Neuwert entschädigt. 

     

    Hervorzuheben ist zudem der umfassende Verlustschutz – lt. Branchen-Expert:innen der wesentliche Baustein im Deckungsumfang einer Hörsysteme-Versicherung.

     

    Die Allianz Versicherung AG ist darüber hinaus die einzige Versicherung im Vergleich, die mit einer Wertsicherungsklausel (Indexierung) garantiert, dass im Schadenfall nicht zusätzliche Kosten für Kund:innen anfallen. 

    große Pluspunkte​

    sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis

    vollumfassender Verlustschutz

    Wertsicherungsklausel

    ohne Selbstbehalt

    FAZIT
    Wertgarantie SE

    Die Wertgarantie SE bietet 2 unterschiedliche Varianten für eine Hörgeräte-Versicherung an.

     

    Komplettschutz: Verlust ist nicht versichert

    Komplettschutz mit Premiumschutz: Verlustschutz ist eingeschlossen

     

    Im Falle eines Totalschadens leistet die Wertgarantie SE den Zeitwert eines Hörgerätes. Eine Zeitwert-Staffelung liegt der Berechnung allerdings nicht zu Grunde. Die Entschädigungsleistung erfolgt individuell und ist von mehreren Komponenten, unter anderem vom Alter des Gerätes, der bisher durchgeführten Reparaturen, et cetera abhängig.

     

    Branchenüblich ist bei Elektrogeräten ein Wertverlust von rund 15% pro Jahr.

     

    Da in den Verträgen keine Wertsicherungsklausel enthalten ist, können die Kosten, die von den Kund:innen im Totalschadenfall zu tragen sind, durchaus hoch sein.

    große Pluspunkte​

    vollumfassender Verlustschutz im Komplettschutz mit Premiumschutz

    ohne Selbstbehalt

    FAZIT
    Donau Versicherung AG

    Die Donau Versicherung bietet ein solides Produkt für Hörgeräte an. Mit einer 6-jährigen Neuwertentschädigung hat man ein Alleinstellungsmerkmal. Lediglich beim Leistungsumfang hinkt das Produkt den anderen Anbietern etwas hinterher, da ein vollumfänglicher Verlustschutz nicht angeboten wird. Verlegen, vergessen oder liegen lassen sind nicht im Deckungsumfang enthalten.

    große Pluspunkte​

    lange Neuwertentschädigung

    geringer Selbstbehalt

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    Berechnungsgrundlage für Prämie:
    € 10.500,00 Neuwert

    Tabelle SP

    Zeitwert-Tabelle Sprachprozessoren

    Allianz Versichung AG

    Donau Versicherung AG

    Wert

    Jahr 1

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 2

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 3

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 4

    80 %

    100 %

    Allianz Versichung AG

    Donau Versicherung AG

    Wert

    Jahr 5

    60 %

    100 %

    Wert

    Jahr 6

    40 %

    100 %

    Wert

    Jahr 7

    40 %

    100 %

    Tabelle Wertsicherungsklausel

    Neuwert Sprachprozessor: € 12.000,00 

    angenommen Wertsteigerung: 3 % p.a.

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 1

    12.000,00

    12.000,00

    Jahr 2

    12.600,00

    12.000,00

    Jahr 3

    12.730,80

    12.000,00

    Jahr 4

    13.112,72

    12.000,00

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 5

    13.506,10

    12.000,00

    Jahr 6

    13.911,28

    12.000,00

    Jahr 7

    14.328,62

    12.000,00

    FAZIT ZUM VERGLEICHSSIEGER
    Allianz Versicherung AG

    Für Sprachprozessoren bietet die Allianz Versicherung bietet eine faire, marktübliche Zeitwert-Staffelung an. In den wichtigen ersten Jahren wird, wie bei der Hörgeräte-Versicherung, von keinem Wertverlust ausgegangen und der volle Neuwert entschädigt. Lediglich im 6. und im 7. Jahr sinkt der Zeitwert unter 50% - was für Elektrogeräte jedoch durchaus üblich ist.

     

    Durch den umfassenden Verlustschutz belegt die Allianz Versicherung AG auch bei den Sprachprozessoren den 1. Platz. 

     

    Auf Grund der hohen Kosten von Sprachprozessoren – diese können bis zu rund € 15.000,00 betragen, ist die Wertsicherungsklausel (Indexierung) ebenfalls ein wichtiger Baustein im beachtlichen Gesamtpaket.

    große Pluspunkte​

    sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis

    vollumfassender Verlustschutz

    Wertsicherungsklausel

    ohne Selbstbehalt

    FAZIT
    Donau Versicherung AG

    Die Donau Versicherung bietet auch für Sprachprozessoren ein sehr solides Produkt an. Mit einer 7-jährigen Neuwertentschädigung hat man bei Sprachprozessoren ein Alleinstellungsmerkmal. Ein vollumfassender Verlustschutz wird jedoch bei Sprachprozessoren nicht angeboten. Verlegen, vergessen oder liegen lassen sind nicht im Deckungsumfang enthalten.

    große Pluspunkte​

    lange Neuwertentschädigung

    geringer Selbstbehalt

    Allianz Versicherung AG

    Donau Versicherung AG

    Jahr 1

    12.000,00

    12.000,00

    Jahr 2

    12.600,00

    12.000,00

    Jahr 3

    12.730,80

    12.000,00

    Jahr 4

    13.112,72

    12.000,00

    Jahr 5

    13.506,10

    12.000,00

    Jahr 6

    13.911,28

    12.000,00

    Jahr 7

    14.328,62

    12.000,00

    Allianz Versichung AG

    Donau Versicherung AG

    Wert

    Jahr 1

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 2

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 3

    100 %

    100 %

    Wert

    Jahr 4

    80 %

    100 %

    Wert

    Jahr 5

    60 %

    100 %

    Wert

    Jahr 6

    40 %

    100 %

    Wert

    Jahr 7

    40 %

    100 %

  • invo tabelle (Website)_edited.png

    Bei der Brillenversicherung ist uns nur die Allianz Versicherung AG bekannt, die ein Versicherungsprodukt für alle Kund:innen am freien Markt anbietet (unabhängig von Marke und Fachbetrieb).

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    Leistungsfall

    Verlust

    Diebstahl

    Raub

    Bruch/Beschädigung

    Selbstbehalt

    50 %

    30 %

    15 %

    15 %

    Produktgeber: Allianz Versicherung AG

    Vermittler: Versicherungsmakler Bischof

    FAZIT

    Die Prämie sowie die angebotene Versicherungsdauer von max. 2 Jahren sind durch die Abnutzung von Brillen bzw. dem Gefahrenpotential sehr akzeptabel.

     

    Der große Leistungsumfang (Verlustschutz und Beschädigungen sind inkludiert) ist zusätzlich ein großer Pluspunkt.

     

    Ob ein Abschluss für eine neue Brille Sinn macht, ist pauschal nicht zu beantworten. Für hochpreisige Exemplare ist ein Abschluss jedoch durchaus empfehlenswert.

     

    Auch bei Brillen gilt: es braucht Zeit, bis die neue Sehhilfe in den Alltag integriert ist. Eine entsprechende Versicherung schütz Dich vor möglichen, unerwarteten Kosten.

Produktgeber: Allianz Versicherung AG

Vermittler: INVO GmbH

Produktgeber: Allianz Versicherung AG

Vermittler: Versicherungsmakler Bischof

WISSENSWERTES ZUM THEMA

  • Kündigung auf Grund Risikowegfalles

    Ist ein Hörsystem mit einer bestimmten Seriennummer nicht mehr in Verwendung, kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Gründe können sein:


    Umstieg auf ein anderes Hörsystem (andere Marke, Type, etc.)

    eine Verwendung ist beispielsweise aus medizinischer Sicht nicht mehr notwendig

    nach Totalschaden (zB nach Verlust)


    Fristen: keine - der Vertrag wird idR mit Datum der Kenntnisnahme von der Versicherung storniert

  • Als Konsument:in hast Du das Recht einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Polizzen von Hörsystemen haben in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.


    Frist: je nach Versicherungsanstalt 1-3 Monate

  • Grundsätzlich ist eine E-Mail für eine schriftliche Kündigung ausreichend - aus Beweisgründen und als Nachweis empfehlen wir jedoch Kündigungen eingeschrieben mit Übernahmeschein zu versenden. Die / Der Versicherungsberater:in Deines Vertrauens kann Dich in Kündigungsfragen entsprechend unterstützen.

    Bei einem Versicherungswechsel bitte unbedingt vorher abklären, ob Dir eine andere Versicherungsgesellschaft auch Schutz gewährt. Eine Kündigung sollte erst dann ausgesprochen werden, wenn dieser Punkt sichergestellt ist. Andernfalls kann es passieren, dass Du plötzlich gar keinen Versicherungsschutz mehr hast.

     

    Kündigungsformular zum Download

  • Brillen

    Die Sozialversicherung übernimmt idR bei Erwachsenen Kosten in folgenden Fällen:

     

    bei Weitsichtigkeit    ab +6,25 Dioptrien

    bei Kurzsichtigkeit   ab -6,25 Dioptrien

    und / oder bei Hornhautverkrümmung ab +/- 4,25 Dioptrien

    Sehleistung auf einem Auge ist weniger als 20%

    generelle Sehleistung von 30% oder weniger

     

    Mitarbeiter:innen Deines Optik-Fachbetriebes können Dir noch detailliertere Auskünfte erteilen.

    Hörgeräte

    Die Sozialversicherung übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit folgende Kosten:

    einseitige Hörgeräte-Versorgung:     € 792,00
    beidseitige Hörgeräte-Versorgung:   € 1.425,60
     
    In Sonderfällen, beispielsweise bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit, oder bei beruflicher Notwendigkeit, werden auch höhere Kosten übernommen.

    Nach 5 Jahren besteht frühestens wieder die Möglichkeit einer Zuzahlung seitens der Sozialversicherung.
    Kosten für Hörgeräte, die über dem SV-Tarif liegen, sind selbst zu tragen.

    Sprachprozessoren

    Die Operation für ein Cochlea-Implantat kostet rund 35.000,00 Euro. Die Kosten für die Operation und etwaige Reha-Maßnahmen, werden in Österreich von der Sozialversicherung übernommen. Ein neuer Sprachprozessor (externer Teil eines CIs) kostet je nach Modell bis zu 15.000,00 Euro.


    Bei medizinischer Notwendigkeit werden frühesten nach 7 Jahren Kosten für einen neuen Sprachprozessor übernommen.


    Mitarbeiter:innen Deines Akustik-Fachbetriebes können Dir detaillierte Auskünfte erteilen.

    Im Leistungsfall gilt das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot. Es besagt, dass Versicherungsnehmer:innen aus einem Schadenfall keinen finanziellen Gewinn erzielen dürfen – ersetzt wird nur der tatsächliche Schaden. Zuzahlungen, beispielsweise seitens der Sozialversicherung, sind daher zu prüfen und anzurechnen.

  • Um die Kosten für ein neues Hörsystem ersetzt zu bekommen, ist die Vorlage einer Wiederbeschaffungsrechnung notwendig. Nach einem Totalschadenfall muss somit ein neues Gerät angeschafft werden, um eine Leistung seitens der Versicherung zu erhalten.

  • Eine Index-Klausel oder Wertsicherungsklausel soll Dich vor Entwertung zB durch Inflation schützen. Parallel zur Prämie steigt auch die Versicherungssumme, also die Berechnungsgrundlage im Leistungsfall.


    Beispiel: Wert Hörgerät € 2.500,00

    angenommene Wertsteigerung 3%

    mit Index

    ohne Index

    Jahr 1

    2.500,00

    2.500,00

    Jahr 2

    2.575,00

    2.500,00

    Jahr 3

    2.652,25

    2.500,00

    Jahr 4

    2.731,82

    2.500,00

    Jahr 5

    2.813,77

    2.500,00

    Die Versicherungssumme ist die maximal mögliche Entschädigungsleistung im Schadenfall.

     

    Ist im Vertrag keine Index-Klausel enthalten, bleibt – wie im obigen Beispiel ersichtlich, die Versicherungssumme über die Laufzeit konstant auf 2.500,00 Euro. Die Differenz zum aktuellen, tatsächlichen Wert ist von Dir selbst zu tragen - zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.

    mit Index

    ohne Index

    Jahr 4

    2.731,82

    2.500,00

    Jahr 5

    2.813,77

    2.500,00

    mit Index

    ohne Index

    Jahr 1

    2.500,00

    2.500,00

    Jahr 2

    2.575,00

    2.500,00

    Jahr 3

    2.652,25

    2.500,00

  • Kosten für Heilbehelfe fallen unter außergewöhnliche Belastungen und können im Rahmen des Steuerausgleiches geltend gemacht werden.

     

    Bei Krankheitskosten kommt ein Selbstbehalt zu tragen – dieser ist je nach Einkommen unterschiedlich.

     

    Des Weiteren besteht die Verpflichtung, entsprechende Rechnungen bei der Gesundheitskasse einzureichen. Werden Kosten ersetzt, sind diese vor Geltendmachung abzuziehen.

     

    Um bei der Einreichung auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Dir, Dich umfassen zu informieren. Die Arbeiterkammer oder ein:e Steuerberater:in sind mit der Materie bestens vertraut und jedenfalls richtige Anlaufstellen.

  • Das Ergebnis ist am Ende des Tages das gleiche – der Unterschied steckt jedoch im Detail und kann seitens der Versicherung über Ablehnung oder Übernahme eines Schadenfalles entscheiden.

     

    Der Verlust beschreibt den generellen Zustand, dass eine Sache nicht mehr vorhanden ist. Einige Versicherungen verwenden auch den Begriff des „Abhandenkommens“.

     

    Beim Verlieren hingegen wird eine aktive Handlung vorausgesetzt.

    Beispiel: durch das Abnehmen der Haube geht ein Hörgerät verloren

     

    Eine Sache wird „vergessen“ oder ist durch „liegen lassen“ nicht mehr auffindbar.

    Beispiel: ein Hörgerät wird im Schwimmbad beim Duschen abgelegt und ist nicht mehr auffindbar

     

    Wird ein Hörgeräte beispielsweise in einem Kaffeehaus liegen gelassen und anschließend gestohlen, ist für die Versicherung das „liegen lassen“ ausschlaggebend für die Schadenbewertung und nicht der anschließende Diebstahl.

     

    Eine Auflistung, welche Gefahren genau gedeckt sind, findest Du in den Versicherungsbedingungen oder in den standardisierten Produktinformationsblättern, welche Dir vor Antragstellung zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Versicherungssumme ist die Berechnungsgrundlage im Leistungsfall.
    Die Entschädigungsleistung ist mit der Höhe der Versicherungssumme begrenzt. Es ist wichtig, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Deines Heilbehelfes entspricht. Achte darauf, dass Du gewährte Rabatte oder Zuzahlungen seitens der Sozialversicherung bei er Beantragung nicht berücksichtigst. Im Falle eines Totalschadens kann dies die Entschädigungsleistung stark mindern.

    Bei Sprachprozessoren beinhaltet das Start-Set der Kliniken oftmals noch reichlich Zubehör, welches in der Einzelbeschaffung meist nicht sehr teuer ist. Im Gesamtpaket erhöht sich dadurch jedoch die Versicherungssumme, was Auswirkungen auf die Prämie hat.
     
    Service+PLUS: den aktuell korrekten Preis für Deinen Sprachprozessor erhältst Du bei uns auf Anfrage.

  • Bei der Direktverrechnung erfolgt die Zahlungsabwicklung direkt zwischen der Versicherungsgesellschaft und Deinem Fachbetrieb. Die Wiederbeschaffungsrechnung wird abzüglich einer etwaigen Zeitwertminderung bzw. eines vereinbarten Selbstbehaltes direkt an den Fachbetrieb ausbezahlt. Differenzbeträge werden Dir vom Fachbetrieb in Rechnung gestellt.

     

    Im Gegensatz dazu hast Du als Versicherungsnehmer:in die Möglichkeit, die Entschädigungsleistung auf Dein angegebenes Konto zu erhalten. Der Betrag wird nach Vorlage einer Wiederbeschaffungsrechnung auf das Konto überwiesen. Die Rechnung an den Fachbetrieb ist sodann von Dir zu begleichen.

     

    Bei welchem Fachbetrieb Du Dein Hörsystem wieder beschaffst ist Deine Entscheidung und für die Versicherung nicht relevant. Wichtig ist, dass ein Hörsystem gleicher Art und Güte, maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, ersetzt wird. Mehrkosten, beispielsweise für ein qualitativ höherwertiges Gerät, sind von Dir selbst zu tragen.

  • Der in der Polizze vereinbarte Selbstbehalt ist jener Anteil, den Du als Versicherungsnehmer:in im Schadenfall selbst zu tragen hast.

     

    Im Schadenfall lohnt es sich oftmals mit der Akustikerin / dem Akustiker über die Höhe des Selbstbehaltes zu sprechen – in vielen Fällen ist ein Entgegenkommen möglich.

  • Der Zeitwert ist jener Wert, den eine Sache unter Berücksichtigung der Abnutzung, zum Zeitpunkt eines Schadenfalles hat.

     

    Unter Neuwert hingegen versteht man jenen Wert, den man aufbringen müsste, um am Tag des Schadenfalles eine neue, gleichartige Sache zu kaufen. Die bisherige Nutzung bzw. der Verschleiß wird nicht berücksichtigt.

     

    Achte beim Abschluss einer Versicherung auf die vereinbarte Zeitwertstaffelung. Oftmals werden bereits nach wenigen Jahren 20 – 40 % vom Neuwert abgezogen. Im Schadenfall kann diese angenommene Wertreduktion die Höhe der Entschädigungsleistung stark mindern.

  • Angebotene Garantieverlängerungen oder selbst entworfene Versicherungspakete stehen wir aus unterschiedlichen Gründen skeptisch gegenüber.

     

    An wen kann ich mich wenden, wenn der Fachbetrieb verkauft wird oder in Konkurs geht?

    Ist eine Versicherung Vertragspartner, besteht im gedeckten Schadenfall immer Anspruch auf Leistung - unabhängig vom Fachbetrieb.

     

    Prämien für Sorglos- oder Rundumschutz-Pakete sind oftmals im Vorhinein für einen längeren Zeitraum zu begleichen. Ereignet sich beispielsweise ein Schadenfall im ersten Jahr, wurde gemessen an der ursprünglichen Versicherungsdauer zu viel an Prämie beglichen.

     

    Das Anbieten von Versicherungsleistungen ist zudem streng reglementiert.

    Bietet ein Fachbetrieb gegen Bezahlung „Versicherungsschutz“, der über eine reine Produktqualität hinausgeht, ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung notwendig.

     

    Wer Versicherungsleistungen anbietet ist darüber hinaus verpflichtet Versicherungssteuer an das Finanzamt abzuführen.

     

    Von einem überhasteten Versicherungsabschluss raten wir Dir jedenfalls ab. Nimm Dir Zeit, um Dich zu informieren und zu vergleichen. Im Schadenfall kann das ein großer finanzieller Vorteil für Dich sein.

  • Dies hängt meist mit dem Versicherungsbeginn zusammen. Versicherungsprämien sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Beginnt Dein Vertrag beispielsweise am 25. eines Monats, beinhaltet Deine Erstprämie noch 6 Tage des Vormonats sowie die volle Prämie des Folgemonats.

  • Durch induktive Höranlagen können alle übertragenen Informationen vollkommen unverzerrt das Ohr der Hörerin / des Hörers erreichen. Träger:innen von Hörsystemen wird durch die Installation von induktiven Höranlagen die störungsfreie Teilnahme an Veranstaltungen ermöglicht.


    Das blaue Hinweisschild mit dem Symbol eines Ohres in Verbindung mit dem Buchstaben T, weist auf eine installierte induktive Höranlage hin. Durch das Umschalten am Hörsystem auf die Stellung T, kann störungsfreier Empfang genossen werden.

    induktive Höranlage.jpg

    Text-Quelle: induktionsschleife.at

  • Gesundheitsfragen sind für Versicherungsgesellschaften entscheidend für die Risikoübernahme.

    Viele Versicherungsgesellschaften verlangen auf Grund bestehender oder durchgemachter Erkrankungen, sowie körperlicher Gebrechen Risikozuschläge oder verankern Leistungsausschlüsse im Vertrag.


    Unvollständige oder falsche Angaben können mitunter dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall Zahlungen verweigert oder gar einen Vertragsrücktritt ausspricht.


    Als Versicherungsagentur können wir Unfallversicherungen sowie Ablebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften anbieten. Dies verschafft unseren Kund:innen nicht nur Klarheit, sondern vor allem Sicherheit.

  • Eine Absicherung im Falle einer dauernden Invalidität sowie der Einschluss von Unfallkosten zählen zu den wichtigsten Bausteinen einer Unfallversicherung. Wichtig ist, für den Ernstfall eine hohe Invaliditätssumme zu wählen. Unfallkosten decken nach einem Unfallereignis unter anderem Therapiekosten, Kosten für Wahlärzt:innen, Selbstbehalte, sowie Heilkosten (u.a. Zahnersatz).


    Weitere Bausteine können unter Umständen sinnvoll sein, das Prämien- / Leistungsverhältnis ist für die weitere Auswahl jedoch zu berücksichtigen.


    Bei Unfallrenten beispielsweise sollten folgende Punkte beachtet werden


    Indexierung der Unfallrente im Leistungsfall (Kaufkraftverlust)

    Lebenserwartung nach einem schweren Unfall

    Versteuerung im Leistungsfall

  • Eine Haushaltsversicherung deckt grundsätzlich den privat genutzten Wohnungsinhalt gegen Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Glasbruch- und Einbruchdiebstahlschäden am Versicherungsort. Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch, können die Wiederbeschaffungskosten für ein Hörsystem beispielsweise nach einem Brandereignis bei der Versicherung eingereicht werden.

     

    Für einen Verlustschutz bei sportlichen Aktivitäten, auf Reisen oder täglichen Aktivitäten außerhalb des Versicherungsortes, ist der Abschluss einer Hörsysteme-Versicherung sehr empfehlenswert. Eine Haushaltsversicherung kann leider die unterschiedlichen Risiken, die die Verwendung von Hörsystemen mit sich bringt, nicht abdecken.

    Aus folgenden Versicherungsverträgen kann unter Umständen ebenfalls eine Leistung erfolgen:

     

    Manche Reiseversicherungen bieten bei Auslandsreisen Ersatzleistungen für Heilbehelfe – meist jedoch nur im Falle von Diebstahl oder Beraubung.

     

    Die meisten privaten Krankenversicherungen leisten in ambulanten Tarifen eine geringe Zuzahlung in Höhe von wenigen hundert Euro.

     

    Ist eine dritte Person für einen Schaden am Hörsystem verantwortlich, kann von der Privat- und Sport- Haftpflichtversicherung Schadenersatz gefordert werden.

  • Neben einer günstigen Prämie sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein entsprechender Verlustschutz im Vertrag enthalten ist. Die häufigste Schadenursache ist auf das Abhandenkommen von Heilbehelfen zurückzuführen. Verlegte oder liegen gelassene Hörsysteme und Brillen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch eine finanzielle Belastung darstellen. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht erst nach 5 Jahren (Hörgeräte) bzw. nach 7 Jahren (Sprachprozessoren) wieder die Möglichkeit einer (teilweisen) Kostenübernahme.

     

    Weiters sollten die Vereinbarungen zum Selbstbehalt und zur Zeitwert-Staffelung beachtet werden. Gerade in den ersten Jahren ist eine hohe Zeitwert-Entschädigung wichtig.

     

    Eine Indexierung sorgt zudem dafür, dass der Wert Deiner Geräte erhalten bleibt und schützt vor zusätzlichen Kosten im Leistungsfall. Denn ein etwaiger Differenzbetrag zwischen Versicherungssumme und Wiederbeschaffungswert ist von Kund:innen selbst zu tragen.

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Sperrgasse 8-10 / 9
1150 Wien

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Blinden- und Sehbehindertenverband Östererich

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VON OHR ZU OHR

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Forum besser hören

Schwerhörigenzentrum Kärnten

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Schwerhörigenzentrum Niederösterreich

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3331 Kematen

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ÖCIG

Österreichische Cochlea Implantat Gesellschaft

Obere Augartenstr. 26-28

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VOX

Schwerhörigenzentrum Wien

Sperrgasse 8-10/2/15
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LZH Vorarlberg

Landeszentrum für Hörgeschädigte

Feldgasse 24

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Barmherzige Brüder

Institut für Sinnes- und Sprachneurologie

Bischofstraße 11

4020 Linz

www.barmherzige-brueder.at/portal/

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