Zukunftssicherung
nach §3 (1) Z 15a EStG
Bezugsumwandlung
Sofern Dein:e Dienstgeber:in eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, hast Du die Möglichkeit einen Steuervorteil von rund € 120,00 p.a. (je nach Steuerstufe) für ein Vorsorgeprodukt zu nutzen.
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Du investierst € 25,00 monatlich von Deinem Bruttogehalt
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tatsächlich bezahlst Du nur rund € 15,00 auf Grund des Steuervorteiles
Die am häufigsten angebotenen Vorsorgemodelle für Mitarbeiter:innen sind Ansparformen - beispielsweise Erlebensversicherungen, Er- und Ablebensversicherungen oder unterschiedliche Pensionsvorsorgen.
Da die steuerbegünstigten Beiträge durch die Gesetzgebung mit € 300,00 p.a. limitiert sind, ist in den Ansparverträgen keine Wertsicherung (Index) enthalten. Dies führt zu einem Verlust der Kaufkraft.
Vergleich private Vorsorge und Pensionsvorsorge nach §3 (1) Z 15a EStG
35 Jahre Laufzeit, Prämie € 25,00 monatlich, 2% Index
(Beträge gerundet)
Auszahlungsbetrag, inkl. Gewinnprognose
Prämienaufwand, inkl. Steuervorteil
private Vorsorge
(mit Index)
€
23.400,00
€
18.200,00
nach §3 (1) Z 15a EStG
(kein Index möglich)
€
14.400,00
€
6.300,00
Bei 2% Inflation (!) beträgt die Kaufkraft von € 14.400,00 nach 35 Jahren rund € 7.100,00.
Dein monetärer Vorteil beträgt bei der Sparform somit + / - 0,00 Euro.
Bei einer Unfallversicherung hingegen sind es rund 4.200,00 Euro.
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der Steuervorteil verliert bei Sparformen seine Wirkung
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Sparformen ohne Index sind unvorteilhaft für Kund:innen
-
mit kleinen Beiträgen kommt der Zinseszins-Effekt kaum zur Geltung
Beachte, dass der Steuervorteil entfällt, wenn das Dienstverhältnis beendet wird.
Der Versicherungsvertrag kann in diesem Fall privat (ohne Steuervorteil) weitergeführt werden. Da bei der Beantragung keine Wertsicherung vereinbart wurde, ist dies aus oben genannten Gründen ähnlich unvorteilhaft, wie die Übertragung der Pensionsvorsorge in eine neue Firma.
Wir empfehlen Dir dennoch steuerbegünstigt vorzusorgen.
Allerdings im Rahmen einer Unfallversicherung – so kannst Du den Steuervorteil effektiv nutzen und profitierst ab der ersten Einzahlung.
Deine Vorteile im Überblick
hohe Marktdurchdringung der Unfallversicherung – eine der wichtigsten Vorsorgeprodukte
bestehende Unfallversicherungen können ergänzt oder ersetzt werden
Mitversicherung von Familienangehörigen ohne namentliche Nennung und ohne Gesundheitsfragen
individuelle Vertragsgestaltung sowie Anpassungen während der Laufzeit möglich
Leistungen ab Versicherungsbeginn möglich
Leistungsverbesserung und / oder Prämienreduktion bei bestehenden Unfallversicherungen
möglicher Versicherungsumfang im Rahmen einer Unfallversicherung
max. Leistung bei dauernder Invalidität bis
Unfallkosten bis
€
600.000,00
€
2.500,00
weitere, inkludierte Leistungen
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Sportpaket
-
Kosten für Zahnersatz
-
Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen
-
psychologische Betreuung nach einem Unfall
-
Hubschrauberbergungskosten
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Kosten einer Wahlärztin / eines Wahlarztes
-
Selbstbehalte
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Dienstleistungen zu Hause nach einem Unfall
-
Reha-Management
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Tier-assistance
Leistungsumfang für
Prämie durch Steuervorteil rund
€
25,00 p.m.
€
15,00 p.m.
Du hast schon...
... ein Vorsorgemodell abgeschlossen?
Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und informieren Dich unverbindlich und kostenfrei über Deine weiteren Möglichkeiten.
Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.
Vielen Dank für Dein Vertrauen.
Du nutzt die Möglichkeit steuerschonend vorzusorgen noch nicht?
Erkundige Dich, ob in Deinem Betrieb Vorsorgemodelle angeboten werden.
Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.
Zukunftssicherung
nach §3 (1) Z 15a EStGBezugserhöhung
Bei der Bezugserhöhung kann ein Unternehmen bis zu € 300,00 im Jahr völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten für alle Mitarbeiter:innen (oder definierte Gruppen) in Vorsorgelösungen investieren.
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Steigerung der Sozialkompetenz im Unternehmen
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steuermindernde Betriebsausgabe
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Motivation und Bindung von Mitarbeiter:innen
Vergleich Lohnerhöhung mit Bezugserhöhung nach §3 (1) Z15a EStG
Lohnerhöhung um
Nettoergebnis bei Mitarbeiter:in
€
520,00 p.a.
€
300,00 p.a.
Bezugserhöhung §3 (1) Z15a EStG
Nettoergebnis bei Mitarbeiter:in
€
300,00 p.a.
€
300,00 p.a.
das Unternehmen ist Versicherungsnehmer
bezugsberechtige, sowie versicherte Personen sind die Mitarbeiter:innen
Da die steuerbegünstigten Beiträge durch die Gesetzgebung mit € 300,00 p.a. begrenzt sind, ist eine Wertsicherung (Indexierung) nicht vorgesehen. Vorsorgemodelle in Form von Lebensversicherungsverträgen sind somit nicht empfehlenswert (Verlust der Kaufkraft).
Gegenüberstellung Ansparform und Unfallversicherung nach §3 (1) Z 15a EStG
35 Jahre Laufzeit, Prämie € 25,00 monatlich
(Beträge gerundet)
Ansparform nach §3 (1) Z 15a EStG
Auszahlungsbetrag, inkl. Gewinnprognose
Kaufkraft von € 14.400,00 in 35 Jahren
Prämienaufwand für Betrieb
€
14.400,00
€
7.100,00
€
10.500,00
Unfallversicherung nach §3 (1) Z 15a EStG
Deine Prämienersparnis
€
10.500,00
Gewährt Dir Dein Betrieb eine Bezugserhöhung nach §3 (1) Z 15a EStG und Du nutzt diese in Form einer Unfallversicherung, kann diese Deine private Unfallversicherung ersetzen oder ergänzen.
Deine Vorteile im Überblick
hohe Marktdurchdringung der Unfallversicherung – eine der wichtigsten Vorsorgeprodukte
bestehende Unfallversicherungen können ergänzt oder ersetzt werden
Mitversicherung von Familienangehörigen ohne namentliche Nennung und ohne Gesundheitsfragen
individuelle Vertragsgestaltung sowie Anpassungen während der Laufzeit möglich
Leistungen ab Versicherungsbeginn möglich
Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.
Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.
Vielen Dank für Dein Vertrauen.
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Firmenpension
Voraussetzung für eine Firmenpension ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusage. Zur Vertragserfüllung können wir unterschiedliche Vorsorgeprodukte als Rückdeckungsversicherung anbieten.
Vorteile für Arbeitgeber:in-
flexible Gestaltungsmöglichkeiten (zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder schweren Erkrankungen)
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qualifiziertes Personal gewinnen
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Mitarbeiter:innen-Bindung an die Firma
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Prämien sind Betriebsausgaben
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Ersparnisse bei Steuern und Abgaben
Vorteile für Arbeitnehmer:in-
insolvenzgeschützte Vorsorge (Ansprüche fallen nicht in die Konkursmasse)
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Besteuerung erst in der Leistungsphase
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Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung möglich
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keine Steuern und Abgaben bis zur Leistungsphase
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Vorsorgelücke vorteilhaft schließen
Gerne informieren wir Dich unverbindliche und kostenfrei über die Gestaltungsmöglichkeiten Deiner Firmenpension.
Des Weiteren prüfen wir bestehende Verträge hinsichtlich des Versicherungsumfanges und der Aktualität, denn: Lebenssituationen ändern sich - Verträge sollten dementsprechend angepasst werden.Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.
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Abfertigungsvorsorge
Für Arbeitsverhältnisse, die vor 1.1.2003 begonnen haben, ist längstens ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfertigung zu bezahlen.
Ausschlaggebend für die Höhe der Abfertigung ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sowie die Höhe des Letzteinkommens.
Die Hälfte des Abfertigungsanspruches wird im Falle des Ablebensfall der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers fällig.
Um das Unternehmen vor Liquiditätsengpässen oder einer Zahlungsunfähigkeit zu schützen, empfehlen wir eine Auslagerung des Risikos durch Abschluss eines entsprechenden Vorsorgeproduktes.
Vorteile
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Prämien sind Betriebsausgaben
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finanzielle Planbarkeit auf Grund gleichbleibender Prämien
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flexible Gestaltungsmöglichkeiten auch während der Laufzeit (zB Gehaltsänderungen)
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Auslagerung von nicht kalkulierbaren Risiken (zB Ablebensfall)
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Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene
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kein großer Verwaltungsaufwand (Kosten) im Vergleich zu Rückstellungen
Eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung in Form einer klassischen Lebensversicherung bietet eine hohe Sicherheit durch die Veranlagung im klassischen Deckungsstock (u.a. Sondervermögen im Konkursfall, Überwachung durch Treuhänder).
Bilanzielle Rückstellungen verringern zwar die Steuerlast, was wiederum die aktuelle Liquidität im Unternehmen erhöht. Im Gegensatz zur Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung bieten Rückstellungen jedoch eine unzureichende Vorsorge, da die notwendigen Mittel zum Pensionsstichtag nicht unmittelbar bereitgestellt werden.
Eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung ist nicht zweckgebunden.
Eine anderweitige Verwendung im Bedarfsfall, beispielsweise bei Kündigungen oder zur Absicherung von Krediten, ist möglich.
Wird ein Unternehmen veräußert, trifft die Verkäuferin/den Verkäufer eine Nachhaftung für Abfertigungsansprüche (5 Jahre ab Übergabe). Zudem haften Gesellschafter:innen von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen für Abfertigungszahlungen persönlich, also auch mit dem Privatvermögen.
Mit einer entsprechenden Rückdeckungsversicherung wird für diese Haftungsfälle unbestritten vorausschauend und qualifiziert vorgesorgt.
Betriebszugehörigkeit Abfertigungsanspruch
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
25 Jahre
3 Monatsentgelte
4 Monatsentgelte
6 Monatsentgelte
9 Monatsentgelte
12 Monatsentgelte
Anspruch besteht auch bei
Kündigung durch Dienstgeber:in
ungerechtfertigter Entlassung
berechtigtem vorzeitigem Austritt
einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.
Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.
Vielen Dank für Dein Vertrauen.
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Betriebliche Kollektivversicherung
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung verpflichtet sich ein Unternehmen als Versicherungsnehmer Prämien für Mitarbeiter:innen in ein Vorsorgemodell einzuzahlen.
Mitarbeiter:innen haben dadurch Anspruch auf eine garantierte, lebenslange Rente.
Vorteile
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keine Lohnnebenkosten für Beiträge
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Beiträge sowie jährliche Gewinnzuteilungen sind unverfallbar
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KESt-befreite Veranlagung
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Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben
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nur 2,5% Versicherungssteuer für Beiträge
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Bindung von Mitarbeiter:innen
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Hinterbliebenen-Rente ist inkludiert
Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.
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Vielen Dank für Dein Vertrauen.
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Danke für die Infos und für die Unterstützung beim Produktwechsel!
Elisa Z.
Habe mir beim Abschluss leider zu wenig Gedanken gemacht – bin jetzt froh über den Umstieg.
Jakob N.
Sehr hilfreiche Tipps – meinen Vorsorgevertrag über die Firma habe ich umgehend erweitert.
Jonas L.
Den Steuervorteil für die Unfallversicherung zu nutzen ist nachvollziehbar und empfehlenswert. Danke nochmal für die Beratung.
Tamara I.
Für die Abfertigungsansprüche meiner Angestellten habe ich bislang unzureichend vorgesorgt – ein großes Dankeschön für die wertvollen Infos!
Stephan P.
Sehr informatives Beratungsgespräch. Man hat das Gefühl, dass Nutzen und Vorteile für Kunden im Vordergrund stehen.
Herbert T.
Super Tipps und gute Erreichbarkeit – absolut empfehlenswert!
Elli G.
Der Vergleich beim Ablebensschutz hat sich ausgezahlt – günstigere Prämie und sogar etwas mehr Leistung.
Susanne S.
Durch den Wechsel spare ich mir jetzt 10,00 Euro monatlich bei meiner Familien-Unfallversicherung. Die Hinweise haben mich gleich überzeugt.
Marion G.
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