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Zukunftssicherung
nach §3 (1) Z 15a EStG

Bezugsumwandlung

Sofern Dein:e Dienstgeber:in eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, hast Du die Möglichkeit einen Steuervorteil von rund € 120,00 p.a. (je nach Steuerstufe) für ein Vorsorgeprodukt zu nutzen.

  • Du investierst € 25,00 monatlich von Deinem Bruttogehalt

  • tatsächlich bezahlst Du nur rund € 15,00 auf Grund des Steuervorteiles

 

Die am häufigsten angebotenen Vorsorgemodelle für Mitarbeiter:innen sind Ansparformen - beispielsweise Erlebensversicherungen, Er- und Ablebensversicherungen oder unterschiedliche Pensionsvorsorgen.

 

Da die steuerbegünstigten Beiträge durch die Gesetzgebung mit € 300,00 p.a. limitiert sind, ist in den Ansparverträgen keine Wertsicherung (Index) enthalten. Dies führt zu einem Verlust der Kaufkraft.

Vergleich private Vorsorge und Pensionsvorsorge nach §3 (1) Z 15a EStG

35 Jahre Laufzeit, Prämie € 25,00 monatlich, 2% Index

(Beträge gerundet)

Auszahlungsbetrag, inkl. Gewinnprognose

Prämienaufwand, inkl. Steuervorteil

private Vorsorge
(mit Index)

23.400,00

18.200,00

nach §3 (1) Z 15a EStG

(kein Index möglich)

14.400,00

6.300,00

Bei 2% Inflation (!) beträgt die Kaufkraft von € 14.400,00 nach 35 Jahren rund € 7.100,00.

 

Dein monetärer Vorteil beträgt bei der Sparform somit + / - 0,00 Euro.

Bei einer Unfallversicherung hingegen sind es rund 4.200,00 Euro.

 

  • der Steuervorteil verliert bei Sparformen seine Wirkung

  • Sparformen ohne Index sind unvorteilhaft für Kund:innen

  • mit kleinen Beiträgen kommt der Zinseszins-Effekt kaum zur Geltung

 

Beachte, dass der Steuervorteil entfällt, wenn das Dienstverhältnis beendet wird.

Der Versicherungsvertrag kann in diesem Fall privat (ohne Steuervorteil) weitergeführt werden. Da bei der Beantragung keine Wertsicherung vereinbart wurde, ist dies aus oben genannten Gründen ähnlich unvorteilhaft, wie die Übertragung der Pensionsvorsorge in eine neue Firma.

 

Wir empfehlen Dir dennoch steuerbegünstigt vorzusorgen.

Allerdings im Rahmen einer Unfallversicherung – so kannst Du den Steuervorteil effektiv nutzen und profitierst ab der ersten Einzahlung.

Deine Vorteile im Überblick

hohe Marktdurchdringung der Unfallversicherung – eine der wichtigsten Vorsorgeprodukte

bestehende Unfallversicherungen können ergänzt oder ersetzt werden

Mitversicherung von Familienangehörigen ohne namentliche Nennung und ohne Gesundheitsfragen

individuelle Vertragsgestaltung sowie Anpassungen während der Laufzeit möglich

Leistungen ab Versicherungsbeginn möglich

Leistungsverbesserung und / oder Prämienreduktion bei bestehenden Unfallversicherungen

möglicher Versicherungsumfang im Rahmen einer Unfallversicherung

max. Leistung bei dauernder Invalidität bis

Unfallkosten bis

600.000,00

2.500,00

weitere, inkludierte Leistungen

  • Sportpaket

  • Kosten für Zahnersatz

  • Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen

  • psychologische Betreuung nach einem Unfall

  • Hubschrauberbergungskosten

  • Kosten einer Wahlärztin / eines Wahlarztes

  • Selbstbehalte

  • Dienstleistungen zu Hause nach einem Unfall

  • Reha-Management

  • Tier-assistance

Leistungsumfang für
Prämie durch Steuervorteil rund

25,00 p.m.

15,00 p.m.

Du hast schon...

... ein Vorsorgemodell abgeschlossen?

Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und informieren Dich unverbindlich und kostenfrei über Deine weiteren Möglichkeiten.

Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

Vielen Dank für Dein Vertrauen.

Du nutzt die Möglichkeit steuerschonend vorzusorgen noch nicht?

Erkundige Dich, ob in Deinem Betrieb Vorsorgemodelle angeboten werden.

Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.

  • Zukunftssicherung
    nach §3 (1) Z 15a EStG

    Bezugserhöhung

    Bei der Bezugserhöhung kann ein Unternehmen bis zu € 300,00 im Jahr völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten für alle Mitarbeiter:innen (oder definierte Gruppen) in Vorsorgelösungen investieren.

     

    • Steigerung der Sozialkompetenz im Unternehmen

    • steuermindernde Betriebsausgabe

    • Motivation und Bindung von Mitarbeiter:innen

    Vergleich Lohnerhöhung mit Bezugserhöhung nach §3 (1) Z15a EStG

    Lohnerhöhung um

    Nettoergebnis bei Mitarbeiter:in

    520,00 p.a.

    300,00 p.a.

    Bezugserhöhung §3 (1) Z15a EStG

    Nettoergebnis bei Mitarbeiter:in

    300,00 p.a.

    300,00 p.a.

    das Unternehmen ist Versicherungsnehmer

    bezugsberechtige, sowie versicherte Personen sind die Mitarbeiter:innen

    Da die steuerbegünstigten Beiträge durch die Gesetzgebung mit € 300,00 p.a. begrenzt sind, ist eine Wertsicherung (Indexierung) nicht vorgesehen. Vorsorgemodelle in Form von Lebensversicherungsverträgen sind somit nicht empfehlenswert (Verlust der Kaufkraft).

    Gegenüberstellung Ansparform und Unfallversicherung nach §3 (1) Z 15a EStG

    35 Jahre Laufzeit, Prämie € 25,00 monatlich

    (Beträge gerundet)

    Ansparform nach §3 (1) Z 15a EStG

    Auszahlungsbetrag, inkl. Gewinnprognose

    Kaufkraft von € 14.400,00 in 35 Jahren

    Prämienaufwand für Betrieb

    14.400,00

    7.100,00

    10.500,00

    Unfallversicherung nach §3 (1) Z 15a EStG

    Deine Prämienersparnis

    10.500,00

    Gewährt Dir Dein Betrieb eine Bezugserhöhung nach §3 (1) Z 15a EStG und Du nutzt diese in Form einer Unfallversicherung, kann diese Deine private Unfallversicherung ersetzen oder ergänzen.

    Deine Vorteile im Überblick

    hohe Marktdurchdringung der Unfallversicherung – eine der wichtigsten Vorsorgeprodukte

    bestehende Unfallversicherungen können ergänzt oder ersetzt werden

    Mitversicherung von Familienangehörigen ohne namentliche Nennung und ohne Gesundheitsfragen

    individuelle Vertragsgestaltung sowie Anpassungen während der Laufzeit möglich

    Leistungen ab Versicherungsbeginn möglich

    Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.

     

    Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

    Vielen Dank für Dein Vertrauen.

  • Firmenpension

    Voraussetzung für eine Firmenpension ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusage. Zur Vertragserfüllung können wir unterschiedliche Vorsorgeprodukte als Rückdeckungsversicherung anbieten.

    Vorteile für Arbeitgeber:in

    • flexible Gestaltungsmöglichkeiten (zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder schweren Erkrankungen)

    • qualifiziertes Personal gewinnen

    • Mitarbeiter:innen-Bindung an die Firma

    • Prämien sind Betriebsausgaben

    • Ersparnisse bei Steuern und Abgaben


    Vorteile für Arbeitnehmer:in​

    • insolvenzgeschützte Vorsorge (Ansprüche fallen nicht in die Konkursmasse)

    • Besteuerung erst in der Leistungsphase

    • Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung möglich

    • keine Steuern und Abgaben bis zur Leistungsphase

    • Vorsorgelücke vorteilhaft schließen

     
    Gerne informieren wir Dich unverbindliche und kostenfrei über die Gestaltungsmöglichkeiten Deiner Firmenpension.
     
    Des Weiteren prüfen wir bestehende Verträge hinsichtlich des Versicherungsumfanges und der Aktualität, denn: Lebenssituationen ändern sich - Verträge sollten dementsprechend angepasst werden.

    Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

    Vielen Dank für Dein Vertrauen.

  • Abfertigungsvorsorge

    Für Arbeitsverhältnisse, die vor 1.1.2003 begonnen haben, ist längstens ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfertigung zu bezahlen.

     

    Ausschlaggebend für die Höhe der Abfertigung ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sowie die Höhe des Letzteinkommens.

     

    Die Hälfte des Abfertigungsanspruches wird im Falle des Ablebensfall der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers fällig.

    Um das Unternehmen vor Liquiditätsengpässen oder einer Zahlungsunfähigkeit zu schützen, empfehlen wir eine Auslagerung des Risikos durch Abschluss eines entsprechenden Vorsorgeproduktes.

    Vorteile

    • Prämien sind Betriebsausgaben

    • finanzielle Planbarkeit auf Grund gleichbleibender Prämien

    • flexible Gestaltungsmöglichkeiten auch während der Laufzeit (zB Gehaltsänderungen)

    • Auslagerung von nicht kalkulierbaren Risiken (zB Ablebensfall)

    • Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene

    • kein großer Verwaltungsaufwand (Kosten) im Vergleich zu Rückstellungen​

    Eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung in Form einer klassischen Lebensversicherung bietet eine hohe Sicherheit durch die Veranlagung im klassischen Deckungsstock (u.a. Sondervermögen im Konkursfall, Überwachung durch Treuhänder).

    Bilanzielle Rückstellungen verringern zwar die Steuerlast, was wiederum die aktuelle Liquidität im Unternehmen erhöht. Im Gegensatz zur Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung bieten Rückstellungen jedoch eine unzureichende Vorsorge, da die notwendigen Mittel zum Pensionsstichtag nicht unmittelbar bereitgestellt werden.

    Eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung ist nicht zweckgebunden.

    Eine anderweitige Verwendung im Bedarfsfall, beispielsweise bei Kündigungen oder zur Absicherung von Krediten, ist möglich.

    Wird ein Unternehmen veräußert, trifft die Verkäuferin/den Verkäufer eine Nachhaftung für Abfertigungsansprüche (5 Jahre ab Übergabe). Zudem haften Gesellschafter:innen von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen für Abfertigungszahlungen persönlich, also auch mit dem Privatvermögen.

    Mit einer entsprechenden Rückdeckungsversicherung wird für diese Haftungsfälle unbestritten vorausschauend und qualifiziert vorgesorgt.

    Betriebszugehörigkeit Abfertigungsanspruch

    5 Jahre

    10 Jahre

    15 Jahre

    20 Jahre

    25 Jahre

    3 Monatsentgelte

    4 Monatsentgelte

    6 Monatsentgelte

    9 Monatsentgelte

    12 Monatsentgelte

    Anspruch besteht auch bei 

    Kündigung durch Dienstgeber:in

    ungerechtfertigter Entlassung

    berechtigtem vorzeitigem Austritt

    einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses

    Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.

     

    Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

    Vielen Dank für Dein Vertrauen.

  • Betriebliche Kollektivversicherung

    Bei der betrieblichen Kollektivversicherung verpflichtet sich ein Unternehmen als Versicherungsnehmer Prämien für Mitarbeiter:innen in ein Vorsorgemodell einzuzahlen.

     

    Mitarbeiter:innen haben dadurch Anspruch auf eine garantierte, lebenslange Rente.

    Vorteile

    • keine Lohnnebenkosten für Beiträge

    • Beiträge sowie jährliche Gewinnzuteilungen sind unverfallbar

    • KESt-befreite Veranlagung

    • Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben

    • nur 2,5% Versicherungssteuer für Beiträge

    • Bindung von Mitarbeiter:innen

    • Hinterbliebenen-Rente ist inkludiert

    Bei Fragen zum Thema unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf ein Beratungsgespräch.

     

    Am Seitenende findest Du unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

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Danke für die Infos und für die Unterstützung beim Produktwechsel!

Elisa Z.

Habe mir beim Abschluss leider zu wenig Gedanken gemacht – bin jetzt froh über den Umstieg.

Jakob N.

Sehr hilfreiche Tipps – meinen Vorsorgevertrag über die Firma habe ich umgehend erweitert.

Jonas L.

Den Steuervorteil für die Unfallversicherung zu nutzen ist nachvollziehbar und empfehlenswert. Danke nochmal für die Beratung.

Tamara I.

Für die Abfertigungsansprüche meiner Angestellten habe ich bislang unzureichend vorgesorgt – ein großes Dankeschön für die wertvollen Infos!

Stephan P.

Sehr informatives Beratungsgespräch. Man hat das Gefühl, dass Nutzen und Vorteile für Kunden im Vordergrund stehen.

Herbert T.

Super Tipps und gute Erreichbarkeit – absolut empfehlenswert!

Elli G.

Der Vergleich beim Ablebensschutz hat sich ausgezahlt – günstigere Prämie und sogar etwas mehr Leistung.

Susanne S.

Durch den Wechsel spare ich mir jetzt 10,00 Euro monatlich bei meiner Familien-Unfallversicherung. Die Hinweise haben mich gleich überzeugt.

Marion G.

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www.meinezukunftssicherung.at ist eine website der INVO GmbH

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