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Zukunftssicherung
nach §3 (1) Z 15a EStG

in Form einer Gehaltserhöhung oder einer Gehaltsumwandlung

Gehaltserhöhung

Bei diesem Modell haben Firmen die Möglichkeit, in Form einer Vorsorgelösung in Ihre Mitarbeiter:innen zu investieren.

 

Diese, vom Arbeitgeber finanzierte, freiwillige Sozialleistung darf pro Jahr und Mitarbeiter:in bis zu € 300 betragen.

  • günstige Form einer Gehaltserhöhung

  • Beträge sind völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten

Gehaltsumwandlung

Bei dieser Variante werden bestehende Gehaltsbestandteile in ein Vorsorgeprodukt umgewandelt – ebenso steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Wissenswertes

Die am häufigsten angebotenen Vorsorgemodelle für Mitarbeiter:innen sind Ansparformen – und das in den unterschiedlichsten Produktvarianten, wie beispielsweise

 

  • Erlebensversicherungen

  • Er- und Ablebensversicherungen

  • Pensionsversicherungen

  • fondsgebundene Lebensversicherung

 

Egal ob in Deinem Betrieb das Vorsorgemodell über eine Gehaltserhöhung oder über eine Gehaltsumwandlung angeboten wird, folgende Informationen solltest Du nicht außer Betracht lassen:

 

Sämtliche Formen der oben erwähnten Lebensversicherungen sind in diesen Modellen in der Regel nicht indexiert, da die steuerbegünstigten Beiträge pro Jahr mit € 300,00 maximiert sind. Dadurch entwickelt sich bis zur Auszahlung ein massiver Kaufkraftverlust.

 

Geldleistungen aus der Sozialversicherung (Krankengeld, Rente aus der Unfallversicherung, Pensionsansprüche, etc.) werden von der reduzierten Beitragsgrundlage bemessen.

WIE KANNST DU DEN STEUERVORTEIL DENNOCH SINNVOLL NUTZEN?

Gerne zeigen wir Dir sinnvolle Möglichkeiten.

DU "INVESTIERST" DEINE BEITRÄGE BEREITS IN EIN VORSORGEMODELL?

Gerne zeigen wir Dir sinnvolle Alternativen.

Antragsabwicklung

Ein direkter online-Abschluss einer Mitarbeiter:innen-Vorsorge ist nicht möglich.

Die Antragsabwicklung erfolgt nach Kontaktaufnahme per sms-link oder per E-Mail.

 

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